Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 162/12

Tenor

Die Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis 16.000 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.