Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1871/11

Tenor

Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.

Das Zulassungsverfahren ist gerichtskostenfrei. Der Beklagte und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.


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