Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 2688/09

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 181,81 EUR festgesetzt.


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