Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 45/12

Tenor

Absatz 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis zu 16.000,00 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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