Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 75/12

Tenor

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Aachen vom 21. Dezember 2011 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren auf jeweils 5.000, Euro festgesetzt.


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