Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 52/12

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. Dezember 2011 mit Ausnahme der Streitwertentscheidung geändert.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller vorläufig zum Masterstudiengang Politikmanagement, Public Policy und öffentliche Verwaltung nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2010/2011 zuzulassen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.


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