Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2494/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Wohngeldbescheides vom 1. April 2011 verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2011 Wohngeld in Höhe von 14,00 Euro pro Monat zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagte 1/3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.