Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1572/11

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Dezember 2011 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 1.250 Euro festgesetzt.


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