Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 888/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf bis zu 40.000,00 Euro festgesetzt.


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