Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1782/11

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29. Juni 2011 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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