Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 837/11

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


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