Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1517/10

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 17.926,90 Euro festgesetzt. Für das erstinstanzliche Verfahren wird der Streitwert unter von Amts wegen erfolgender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung (Beschluss vom 20. Mai 2010) für den Zeitraum bis zum Vorliegen übereinstimmender teilweiser Erledigungserklärungen in der mündlichen Verhandlung auf 22.702,91 Euro und für die Zeit danach auf 17.926,90 Euro festgesetzt.


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