Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 18/12

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Februar 2012 werden auf Kosten des jeweiligen Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfahren wird auf 5.000, Euro festgesetzt.


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