Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 B 694/12

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird - für die erste Instanz unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - für beide Rechtszüge auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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