Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 720/12

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. Februar 2012 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.