Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 598/12

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 297.675,93 Euro festgesetzt.


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