Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 632/10.PVL

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Verfahrensbeteiligten es für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird der angegriffene Beschluss geändert.

Es wird festgestellt, dass die Inbetriebnahme von neuen Rauchmeldeanlagen der Mitbestimmung unterliegt und die Beteiligte verpflichtet ist, das Mitbestimmungsverfahren, soweit bereits Rauchmeldeanlagen in Betrieb genommen worden sind, nachzuho¬len.

Die Beschwerde im Übrigen wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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