Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 725/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstell-ers gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmi-gung der Antragsgegnerin vom 26. Januar 2012 für den Neubau eines Lebensmittel-Nahversorgungs-marktes mit 70 Stellplätzen auf dem Grundstück X. I.---weg in C. wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergericht¬lichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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