Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 818/12

Tenor

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer¬deverfahrens.

2. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah¬ren auf 450,- Euro festgesetzt.


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