Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 693/12

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 11.507,57 Euro festgesetzt.


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