Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1483/11

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren ebenfalls auf 60.632,31 Euro festgesetzt.


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