Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1311/12.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 14. März 2012 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.


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