Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1532/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 3.680,00 Euro festgesetzt.


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