Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1703/12.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozess-kostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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