Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 741/12

Tenor

Die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2012 - 26 L 784/12 - wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf bis 16.000 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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