Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 1051/11

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. August 2011 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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