Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 D 84/11.NE

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. H 571 der Stadt T. ist un-wirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der An-tragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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