Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1207/12

Tenor

Der Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung ¬gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. März 2012 wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfah¬rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 50.000 Euro festgesetzt.


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