Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 985/12

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.424,11 Euro festgesetzt.


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