Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1434/12

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. Mai 2012 wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.


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