Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2721/10.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung

gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg

vom 28. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das

Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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