Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 2836/10

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfah¬rens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll¬streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreck¬baren Betrages abwenden, wenn nicht der Be¬klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des je¬weils zu vollsteckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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