Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 858/12

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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