Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 1324/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2011 aufgehoben. Für das Begehren des Klägers auf gesamtschuldnerische Mithaftung der Beklagten für erhöhte Leistungen nach dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.

Die weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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