Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 3020/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Studentenwerk zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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