Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 958/12

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. März 2012 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.