Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2710/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2008 geändert.

Die Klage wird, soweit sie sich auf die Auflage M4. bezieht, abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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