Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1695/12.A

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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