Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2087/12

Tenor

Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gewährt.

Der Verwerfungsbeschluss des Senats vom 16. Oktober 2012 ist gegenstandslos.

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.


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