Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1030/12

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beschlussformel wie folgt gefasst wird:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 24. Juli 2012 - VG Düsseldorf 26 K 5273/12 - gegen die ihm mit Bescheid vom 6. September 2011 auferlegte "Bleibeverpflichtung" wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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