Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1308/12

Tenor

Der Beschluss wird geändert:

Dem Antragsgegner wird im Rahmen einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, die vom Antragsteller mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 gestellten und begründeten Anträge "Öffentlich zugängliche Still- und Wickelräume in der Innenstadt", "Milch und warmes Mittagsmal für alle Kinder" und "Finanzielle Zuwendungen für das einzelne Ratsmitglied C. D." in die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung des Rates der Stadt L. aufzunehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.


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