Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 1259/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Den Klägern wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwältin I. in S. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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