Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1132/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 1.848,-- Euro festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.