Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 3/13

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 17. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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