Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 34/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 7.500,-- Euro.


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