Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 91/12

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2012 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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