Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 3527/07

Tenor

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Auf die Berufung der Klägerin wird festgestellt, dass der Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache erledigt ist, als die Klägerin ursprünglich die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 60.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit begehrt hatte.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 60.000,- Euro festgesetzt.


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