Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1538/06.A

Tenor

Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Februar 2006 wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck-bar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen


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