Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1937/11

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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