Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 806/13.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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